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GRUNDSTÜCKSVERWALTUNG
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AUSLANDSHEIRAT
IM
GLOBALEN DENKEN & LOKALEN HANDELN
Dienstleistungsangebote in der Gestaltung des täglichen und geschäftlichen Lebens
insbesondere zur Vorbereitung+Absicherung von Aufenthalt+Tätigkeit im Ausland
IM GLOBALEN WIRTSCHAFTS-SYSTEM


AUSLANDSHEIRAT
unter Berücksichtigung von
interkulturellen Irrtümern
im staatlichen Handeln
und
unter einer Ermittlungstätigkeit
in einem allgemein gehaltenen Fall
im Rahmen der Frage einer
Auslandsheirat.

Eine solche Ermittlungstätigkeit besteht darin, daß der Sachverhalt in einem Drittland von kulturell kenntnisreichen Personen in eigener Verantwortung und im eigenen Interesse in einer Ermittlungs-Triangel-Webseite zusammenzustellen ist, um ihn mit weiteren Ermittlungsaufgaben zielgerecht zu erweitern und zu ergänzen. Dies kann am leichtesten dadurch unterstützt werden, daß zahlreiche Personen Zugriff zum jeweiligen Ermittlungsstand haben und ihre Hinweise sogleich an die private Ermittlungsstelle richten kann, am besten per E-Mail, da auf diese Weise durch Kopieren das Ermittlungsergebnis auf den neuesten Stand in einer Webseite gebracht werden kann, zu dem jeder leicht im Internet Zugang hat, insbesondere mit allen Maßnahmen, die in einem ähnlichen Fall zu ergreifen sind, und insbesondere in dem aufgezeigten Umfeld in Deutschland.
Erfolgreicher sind solche Ermittlungstätigkeiten dadurch, daß bestimmte Handlungen in jener Webseite mit konkreten Angaben den Beteiligten und Betrolffenen vorgehalten werden, und zwar in verschiedenen Webseiten, die die kulturellen Unterschiede der verschiedenen Regionen beachten und von einer Webseite aus einer dritten Region unterstützt werden.
Zunächst finden Sie hier allgmeine Ausführungen zu einer Auslandsheirat:
Der Kontakt zu Familienangehörigen in der jeweiligen Region führt Sie in der Einschätzung der örtlichen Grundsätze zu einer großen Bereicherung und erst zu einem dauerhaftem Verständnis fremder Kulturen.
Es wird immer wieder vorkommen, daß Ihnen die Heirat in fremden Regionen angeboten wird, wenn Sie unverheiratet und nicht in der Begleitung Ihrer eigenen Familie dort erscheinen. Ein solches Angebot ist in erster Linie ein Abschätzen ihres Verhaltens in dieser Frage. Sie sollten darin sehr offen sein, da das Erscheinen unverheirateter Personen in fremden Kulturen als Gefahr der Störung örtlicher familiärer Bereiche und Strukturen im weiten Rahmen behandelt wird. Ist diese Frage erkannt und entsprechend für jedermann offen und ohne großen Erklärungsbedarf leicht erkennbar behandelt und in ihren Antworten dargestellt worden, insbesondere in anwaltlicher Beratung wie sie hier z.B.erkennbar wird, so werden Ihnen meist familiäre Bereiche vor Ort in Ihrem Interesse an fremden Kulturen unter der Beachtung des Gastrechts offen gelegt werden.
Eine Auslandsheirat ist eine der engsten Berührungspunkte zwischen fremden Kulturen. Eine wichtige Frage ist, ob Sie Ihre alten Anknüpfungspunkte zu Ihrem bisherigen Heimatort beibehalten und als Kernpunkt im Erleben verschiedener Kulturen ausbilden können.
In diesen Vorbereitungen ist eine Beratung und Erörterungsmöglichkeit unerläßlich, und zwar mit Personen, die dazu das geistige Rüstzeug und die Übung zu einer differenzierten und vielseitigen Betrachtungsweise haben.

Auslandsheirat
und ihre allgemeinen und besonderen Voraussetzungen:
  • Vermittlung der Kenntnisse über die Fragen des täglichen und geschäftlichen Lebens in den beiden Ländern beider Ehepartner

  • Eheschließung und ihre Voraussetzungen am Auslandswohnsitz des ausländischen Ehepartners

  • Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis in beiden Ländern für beide Ehepartner

  • Ehe- und Erbverzichtsvertrag

  • Arbeitsvertrag zwischen den Ehepartnern mit Kranken- und Sozialversicherungen

  • Zweiter Reisepaß für deutschen Ehepartner im Heimatland seines ausländischen Ehepartners

  • Wohnungs- und Arbeitsuche in den beiden Ländern, in denen beide Ehepartner jeweils zu Hause sein können.

  • Kommunikationshilfen
    zwischen beiden Ländern beider Ehepartner


  • Richten
    Sie Ihre Fragen an:
    Grundstücksverwaltung Dr.Gerhold
    per E-Mail: Dr.W.Gerhold@euroinfo-stuttgart.de
    per Telefon: 0711 246644
    per Telefax: 0711 248014
    In Eilfällen: Mobil-D2-Netz: 01727421858
    WebSite: www.euroinfo-vermietung.de


    Eine Auslandsheirat zwischen Personen der jüngeren Generation aus verschiedenen Kulturen ist meist zum Scheitern verurteilt . Dieses Scheitern einer Auslandsheirat zwischen Vertretern der jüngeren Generation aus verschiedenen Kulturen ist allein daran zu erkennen ist, daß auf diesem Wege des Eingriffs in das Familienleben des Gegners fremde Auslandsgeheimdienste und deren geschichtlichen Vorgänger die Familien ihrer selbst erklärten Gegner seit frühesten Zeiten meinen in große Schwierigkeiten bis zum gegenseitigen Streit unter den Familienmitgliedern und bis zur vollständigen Auflösung der Familienbande zu bringen "Ohne den Feind genau zu kennen, können wir seine Zellen nicht erfolgreich unterwandern; wir können nicht auf intelligente Weise Zwist und Uneinigkeit in seine Reihen säen und ihn dadurch von innen her schwächen", so schildert ein US-Experte Bruce Hoffmann die Strategie, mit selbst ernannten Feinden/Gegnern umzugehen. Dieses US-Verhalten bekommen Sie derzeit in Moskau/Rußland in sachkundiger Beratung vorgetragen und unter Beweis gestellt, insbesondere in der Offenlegung der Arbeitsweise der Geheimdienste anderer Staaten, wie es im folgenden im einzelnen dargestellt wird, und zwar zum Schutze der jüngeren Generation, die im globalen Wirtschaftssystem mit Hilfe der neuen Kommunikationsmittel in Kontakte kommen und die gerade an dieser Kontaktaufnahme von den alten Leistungsträgern im globalen Wirtschaftssystem gehindert werden, und zwar im globalen Wirtschaftssystem, in dem das Prinzip der Offenheit mit großen Erfolgen herrscht, das dagegen im System der Geheimdienste verpönt und strafbar ist und das von dort mit allen Mitteln bekämpft wird, meist mit unzulässigen und strafwürdigen Mitteln. Diese Umstände sind an vielen Beispielen erkennbar, zuletzt an den derzeitigen Aktionen des Gesetzgebers, der das Sammeln von Daten seiner Bürger regeln soll, und zwar erfolglos, da der Inhalt dieser Kontaktaufnahme behördlicherseits nicht in deren Aufbewahrungpflicht gestellt wird, denn da verläßt sich ein solch sammelnder Staat auf die Fähigkeit seiner Bürger, jeweils auf viele Jahre zurück den Negativbeweis zu führen, daß eben nichts, aber auch gar nichts an Inhalt bei Ihnen als Bürger an Information bei dieser fremden und auch nicht gewünschten Kontaktaufnahme angekommen ist, was Ihnen als möglicher Betroffener kaum gelingen wird und Sie in diesem Fall hilflos allein gelassen die Folgen dieser staatlichen Willkür zu tragen haben, die vergessen hat, daß staatliches Handeln nur dann rechtmäßig ist, wenn es in der Lage ist, auch nur den Anschein eines rechtwidrigen Handelns von sich aus jedem Bürger, der es wissen will, zu widerlegen.
    In diesem Wirrwarr staatlichen Handelns sind auch die Personen gerade der jüngeren Generation allein gelassen, wenn sie sich anschicken, im globalen Wirtschaftssystem den erfolglosen und untauglichen Versuch zu einer Auslandsheirat zu unternehmen, so daß hier einige Hinweise zu geben sind, die sich als Minimal-Voraussetzungen für eine Auslandsheirat erweisen:

    A) Sachkundige Hinweise zu diesen Sachverhalten einer Auslands-Ehe zu bekommen, ist sehr schwierig,weil diese Ehen weltweit erklärungsbedürftig in jeder Gesellschaft sind und dieses Thema nicht beliebt und außerhalb jeden wirklichen Interesses im täglichen Leben ist, da dieses Thema erklärungsbedürftig und sehr arbeitsaufwendig ist, was auch keinem Dritten zumutbar sein kann.
    Die alten Medien schlagen dieses Thema mit den einfachen Worten der Auslandsfeindlichkeit schlicht und einfach wie viele andere Themen z.B. das Thema zur der Familie tot, denn die meisten Vertreter der alten Medien sind familien- und verantwortungslos in Bezug auf die angesprochenen Themen.
    Hier in www.arte 2011 eine Ausnahme am 27.3.2011 unter dem Titel "Der Prinz aus dem Orient?".
    Dazu eine Webseite über das Schicksal betrogener westlicher Ehefrauen hier in www.cibev.de
    .
    Selbst Anwälte meiden diese Themen in ihrer beruflichen Täigkeit, weil sie in diesem Bereich kaum schadensfrei zu bearbeiten sind, so dass hilfreiche Hinweise lediglich dazu dienen, darüber nachzudenken, und zwar öfters als in Ehen zwischen Partnern aus dem gleichen Kulturkreis, so dass hier einige der wichtigsten Fragen ihre Antwort bekommen:
    1. Ausschluß aus der fremden Gesellschaft in einer anderen Kultur:
    In kleinen Ländern ist es üblich, nur Ehen einzugehen , deren Partner aus dem gleichen Kultur- und Religionskreis stammen.
    Es ist üblich, dass diejenige Person aus der Familie und Gesellschaft ausgeschlossen wird, die eine Ehe mit einer Person eingeht, die aus einer anderen Kultur und Religion stammt und die in der fremden Kultur in Folge einer Ehe beheimatet sein will.
    Wer hat dies schon vor einer Auslandsheirat geprüft?
    Was sagen die Eltern beider Heiratswilligen zu einer solchen Auslandsheirat zwischen Personen aus einer anderen Kultur und Religion?
    Wie sind die Geschwister der beiden Heiratswilligen verheiratet oder leben sie in eheähnlicher Gemeinschaft auch vor der Ehe?
    Die schriftliche Zustimmung der Eltern beider Partner einer Auslandsheirat zu einer Heirat sollte vorliegen.
    Verwechseln Sie nicht die Behandlung eines Gastes mit der Behandlung einer Person, die in die Familie einheiratet, die eine andere Religion
    und Kultur hat, wobei auch zu beachten ist, dass meist die Frau dieser Auslandsheirat, die in der Kultur ihres Ehemannes eine andere Stellung hat als sie es gewohnt ist, auch bei einem Zusammenleben in Deutschland.

    2. Eine Heirat eines Ausländers mit einer inländischen Person in Deutschland erfolgt meistens, um eine Aufenthaltserlaubnis in
    Deutschland zu bekommen.
    a) Hat der ausländische Ehepartner eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
    mit einem Arbeitsrecht in Deutschland?
    Ein solches Recht kann mit einer deutschen Ehepartner erworben werden, was auch zu einer Arbeitserlaubnis führen kann. Mit der Heirat hat der inländische Ehepartner zu erklären, dass er für alle Schulden seines heiratswilligen Partners in Deutschland aufkommen wird, die aufgrund aller Handlungen in Bezug auf den Staat entstehen und dies muß auch beim Ausländeramt schriftlich erklärt werden. Widerruft der haftende Ehepartner diese Haftungserklärung, dann wird der ausländische Ehepartner sofort aus Deutschland ausgewiesen, wenn er keine eigenen
    Aufenthaltsrechte erworben hat und der zurückbleibende Ehepartner die Kosten des ausweisenden Rückflugs an den Heimatort seines ausländischen Ehepartners sogleich zahlt.

    Wollen und können Sie mit Ihren finanziellen Mitteln für die Schulden Ihres Ehepartners insbesondere für die Unterhaltszahlungen ect. aufkommen?
    Dies ist die Frage eines jeden Beraters in diesem Umfeld!
    b) Ein eigenes Recht auf einen Aufenthalt in Deutschland kann der Ausländern dadurch erwerben, dass er ein leibliches Kind
    mit einem deutschen Ehepartner hat und für dieses Kind ein Sorgerecht erwirbt.
    Wie verhält sich eine männliche Person aus dem Kulturkreis einer Auslandsheirat, wenn der männliche Partner das Sorgerecht bei einer Scheidung nicht erwirbt?
    All diese Fragen sind faktisch im Einzelfall zu ermitteln und zu behandeln.

    c) Jeder, der sich mit diesem Thema befaßt, hat in Deutschland die Erkenntnis, dass männliche Personen aus fremden Kulturen deutsche Frauen nicht achten, sondern außerhalb der Gesellschaft behandeln.

    d) Das Ausländeramt hat die Erfahrung, dass ein Ausländer aus dem Orient zu 99,9999 Prozent allein seinem Wunsch nach einem Aufenthaltsrecht in Deutschland folgt, wenn er eine deutsche Frau ehelichen will,
    was auch die meisten Ehefrauen wissen, von denen sich z.B. einige die Heirat sogar
    bezahlen lassen, ohne die Ehe vollziehen zu wollen.

    e) Die Rechte aus der Ehe richten sich auch danach, wo die Eheleute leben und
    sich scheiden lassen können ect. ect. Allein die unterschiedlichen Rechtslagen können das Eheleben so erschweren, dass die Ehe schnell zur
    Scheidung führen kann.

    3. Eine Ehe zwischen zwei Personen aus unterschiedlichen Kulturen kann für beide Personen für eine Weile interessant sein, aber sind im Falle des Streites mit Problemen behaftet, die kaum zu meistern sind. Schon die selbständige Haltung einer Frau in der Ehe in Deutschland führt in einem anderen Kulturkreis zu erheblichen Schwierigkeiten. Die Ehescheidungen in solchen Ehen sind um ein Mehrfaches höher als bei Ehen zwischen Personen, die aus der gleichen Region in Deutschland stammen.
    Es ist daher zu überlegen, ob man sich das erhöhte Risiko in einer solchen Ehe aufladen will, insbesondere wenn nur ein einziger Lebensmittelpunkt in Deutschland vorherrscht und nicht eine weitere Wohnmöglichkeit besteht, nämlich in beiden Regionen jeweils eine weitere selbständige Lebensmöglichkeit genutzt werden kann, so dass sich beide Ehepartner mit der jeweiligen Kultur des anderen Ehepartners auseinanderzusetzen haben.
    Für die Ehe in jungen Lebensjahren ist nach jeder Erfahrung eine solche Lebensleistung einer Heirat in einem anderen Kulturkreis sehr schwer möglich, insbesondere nicht mit einem Partner aus großen Unterschiedenen zwischen ihren beiden Kulturen. Dies gilt auch für die meisten anderen
    Personen, die aus diesem erklärungsbedürftigen Umstand die beiden Heiratswilligen in einer Auslandsheirat auch meiden werden.


    4. Die Gefahren einer solchen Verbindung einer Auslandsheirat werden von allen Geheimdiensten für so stark und Personen vernichtend eingeschätzt, dass männlichen Personen Geld dafür gezahlt wird, eine solche eheähnliche und eheliche Verbindung einzugehen, um diese gezielt ins Auge gefaßte Person zu schädigen, insbesondere in ihren familiären Bindungen.
    Aus der Erkenntnis zu diesem Gefahrenkreis ist der Familienkreis auf beiden Seiten einer Auslandsheirat sehr erschrocken und sie sehen die Heiratswilligen in einer großen Gefahr; dieser Familinekreis sieht sich sogar schuldig, dass sie diese Heirat nicht verhindert haben.

    Die meisten Bürger in einer Stadt mit Hauptstadt-Chrakter in einem gewissen Bildungsstand und in familiären Traditionen sind in diesen Fragen sehr geschult, um nicht in dieser Weise missbraucht zu werden. Die meisten Mütter im Bekanntenkreis der Heiratswilligen gehen davon aus, dass diese Frage genauestens zu prüfen ist, insbesondere wenn kein Grund besteht, eine Familie zu gründen, deren Eltern aus sehr verschiedenen kulturellen und biologischen Regionen stammen und deren Kinder dieses Spannungsfeld zwischen sehr unterschiedlichen Kulturen in ihrer eigenen Person zu ertragen haben, das aus 2 Personen aus unterschiedlichen Kulturen entstanden ist und allenfalls dort wirkungsvoll das eigene Leben fördern kann. Auch in dieser Hinsicht ist das Daten-Sammelprogramm der USA und aller Daten-Sammel-Staaten zu sehen, jede einzelne Person in seinem eigenen Umfeld zu erfassen, am besten schon in öffentlichen Krippenplätzen von Geburt an; Personen mit starkem eigenen familiären Umfeld sind mit solchen staatlichen Sammeldaten-Verfahren schwerer zu schädigen als Single-Haushalte, so daß Regionen mit familiärer Tradition nicht nur ihre eigene Kultur erkennen lassen, sondern auch im o.g. Schädigungssystem weniger angreifbar sind, mithin die Mittel der Kultur auch hier hilfreich sind und weniger alte Waffensysteme aller Art dagegen eine Region sichern.
    Hilfreich gegen eine solche staatliche Sammelwut in singulärer Herrschsucht sind Datensysteme, in denen die Täter der Kulturvernichtung mit ihrem Erscheinen individuell zur Modell-Schau gestellt werden, was in privaten Webseiten mit öffentlichem Zugang in allen Formen des Erkennens erfolgen kann, mithin diese private Verteidigungs-Kartei dem Prinzip der Offenheit folgt und an Zahl viel geringer ist als die Opfer-Kartei der staatlichen Sammelwut, die auch noch dem Prinzip der Gemeinniskrämerei folgt und deren gesammelte Personen gar nicht wissen, was in dieser US-Kartei über sie bisher zusammengestellt wurde und immer weiter gesammelt wird , so daß es auch aus diesem Grunde an der Zeit ist, daß erfolgreiche Personen sich mit ihren Leistungsmerkmalen und abgelieferten Leistungsmodellen selbst in öffentlich zugänglichen Webseiten darstellen, um Herr ihrer eigenen Datenkartei zu bleiben, die schließlich öffentlich ist und jede Kartei der US-Gemeinniskrämerei den Garaus auf wundervolle Weise betreibt, einschließlich aller gerichtlichen Verfahren, die aus der US-Typen-Kartei der Geheimniskrämerei gegen die gesammelten Personen mit frei erfundenen Daten im Stil der reinen Willkür angestrengt werden und die schließlich in ihrem Ablauf den Webseiten über die eigene Person und über die eigene Leistung parallel über Links zu verbinden ist, um so staatliche Verfahren der Willkür ins offene Fahrwasser der eigenen öffentlichen Darstellung zu entlarven und öffentlich zu demaskieren, und zwar in der Unterstützung und Umwandlungskraft eines eigenen werbenden Marketingsystems zum eigenen Leistungsangebot einer jeden daran interessierten Person bzw. Personengruppe, die sich bis zu regionalen Firmenbildungsystemen gestalten lassen.
    Dieser Gesichtspunkt wird noch an anderer Stelle im Zusammenhang dargestellt werden, insbesondere in der einfachen Tatsache, daß weltweit starke kulturelle Regionen ein eigenes Kommunikationsnetz aufbauen wird, daß eine Dominanz einer einzigen Region gar nicht aufkommen lassen wird, insbesondere nicht nach dem Muster der derzeitigen USA, die von der Flucht leistungsstarker Personen aus anderen Regionen in die USA mehr als 100 Jahre lebte und die in ihrer Anziehungskraft nicht nur nachgelassen haben, sondern es ist aus den USA eine Abwanderung dieser Personen zu erkennen, insbesondere ist kein Zuzug dieser leistungsstarken Personen aus den bisherigen weltweiten Regionen zu erkennbar, sondern nur ein Zugzug ängstlicher Schutzsuchender, die einem Staat allenfalls zur Last fallen und auf die die USA in ihrem System gar nicht eingerichtet sind. Schutzbietende Staaten werden von leistungsstarken Personengruppen gemieden und von Leistungsempfängern heimgesucht. Das Prinzip der Stärkung der eigenen Kultur als Marketingsystem der weltweit angebotenen und erkennbaren regionalbezogenen Leistungenn ist im Vormarsch der Eroberung der Weltmärkte, denn das Vervielfachen eines Kaufpreises ohne Leistungssteigerung liegt im Transport des angebotenen Regional-Produktes an verschiedene weltweit gelegene Orte, ohne daß der Charakter des kulturell gestalteten Produktes in der Masse der Angebote untergeht, was im übrigen immer schon galt und den ersten Staat so stark machte, der ohne das übliche Fürsten-Herrschafts-Prinzip auskam und allein auf die Anziehungskraft der angebotenen Waren seinen Erfolg begründete und in der Stadt Venedig bis heute sein Beispiel findet.

    Die Gefahren einer Auslandheirat zwischen verschiedenen und sehr unterschiedlichen Kulturen sind so groß und umfassend, dass aus diesem Grunde z.B. Rußland die Sowjetunion aufgelöst hat und Rußland beschränkt sich auf seine in der russischen Sprache geprägten Räume, in denen wesentlich allein russisch-sprechende Bürger wohnen, weil die Spannungen zwischen verschiedenen Kulturen von einer ganzen Region kaum, sondern nur ausnahmsweise und in besonderen Fällen von einzelnen Personen zu meistern sind. Die Region mit moslemischer Mehrheit ist ziemlich autonom und Moskauer vermeiden solche Ehen, um nicht in den Verdacht des o. g. Mißbrauchs zu kommen.
    Ähnliche Gefahren sind auch in solchen Fällen in Deutschland zu erkennen.

    5. Unstreitig ist die Tatsache, dass die Kinder von Eltern aus verschiedenen Kulturen durch das Spannungsfeld zwischen verschiedenen
    Kulturen erhebliche Schwierigkeiten haben, je nach dem Grad der Unterschiedlichkeiten der Kulturen der Eltern. Die Orientierung dieser Kinder ist erheblich gestört und muß allein vom Kind bewältigt werden, wobei die Eltern aus diesem Spannungsfeld genau das gegenteilige Erlebnis zeitweise haben können und sie offenbar sich in das Erlebnis des Kindes nicht hineinversetzen können. Das Kind aus verschiedenen Kulturen findet sich in keiner der beiden Kulturen zu Hause, sondern wird ohne eigene Regulierungsmöglichkeiten ständig in seinen Entscheidungen und Orientierungen gespalten sein, es sei denn, es ist in beiden Kulturen auch tatsächlich anwesend und kann sich darin einüben und lebt sozusagen in beiden Regionen als Gast und kann mit dieser Gastrolle gut zurecht kommen, wozu erhebliche finanzielle Mittel nötig sind, um unabhängig tätig werden zu können, meist nur als Selbständiger und kaum als Angestellter in einer rein örtlichen Firma.

    a) Ein Sohn hat z.B. erhebliche Fragen in seiner Militärzeit zu beachten, die ihm meist als halber Ausländer kaum zuzumuten ist. Die Lebensauffassungen in zwei verschiedenen Regionen sind oft nicht so spannungsreich, insbesondere wird z.B. in Moskau zur Zeit ein Kind aus einer deutsch/russischen Ehe gern gesehen, aber auch nur, wenn das Kind in beiden Ländern jeweils einen Wohnsitz hat, wie es die meisten Eheleute aus einer Auslandsheirat in Moskau haben, die aus Moskau und Deutschland stammen. Die Kontakte zum Großteil der Moskauer Bürger wird diesem Kind aus zwei verschiedenen Kulturen immer verschlossen bleiben, was bei zwei Wohnsitzen erträglich gestaltet werden kann, damit zurecht zu kommen; das Kind wird dazu vorbereitet werden, zwischen beiden Kulturen auch beruflich in Zukunft tätig zu werden, was schließlich vorbereitet werden sollte, und zwar als Möglichkeit.

    b) Ohne eine solche Ausgleichsmöglichkeit handelt es sich um eine reine Körperverletzung zu Lasten dieser Kinder aus einer Auslandsheirat, und zwar begangen durch ihre Eltern, die meist auch aus Nachlässigkeit und auch noch ohne Grund eine Auslandsheirat eingingen, oft allein aus dem erhöhten Liebeserlebnis für eine gewisse Zeit. Das, was die Eltern als Erlebnis zu gewinnen meinen, muß das Kind um ein Vielfaches im negativen Bereich erhöht das ganze Leben ertragen und erdulden. Die Umgebung dieser Kinder sieht dies schnell und schließen solche Kinder ganz natürlich mehr oder weniger aus ihren örtlichen gebundenen Kontakten aus. Wenn die derzeitige öffentliche Meinung diese Umstände nicht offen legt, so liegt dies daran, daß solchen Kindern noch größere Schwierigkeiten selbst im Umfeld entstehen würden, wenn diese Umstände auch noch allgemein bekannt gemacht würden. Dadurch werden diese Schwierigkeiten nur gemildert, aber kaum im eigenen Befinden dieser Kinder geheilt.

    c) Der übliche Hinweis, dass die heutige Zeit solche Auslands-Ehen nicht mehr negativ
    gegenüber steht, berührt nur die Eheleute selbst, aber kaum die biologische Tatsache,
    dass das Kind sich an den zwei Kulturen seiner Eltern nur schwer oder meist auch gar nicht orientieren kann und immer eine Störung erfahren muß, die es zu bewältigen gilt.
    In dem Fall, in dem auch noch zwei sehr verschiedene Kulturen aufeinander stoßen und dazu noch zwei verschiedene biologische Umstände im Fall solcher Kinder zu beachten sind, entstehen entsprechend umso größere Schwierigkeiten zu Lasten dieser Kinder.
    Die Belastung dieser Kinder mit solchen Umständen läßt sich auch nicht mit dem Umstand der Liebe der Eltern rechtfertigen, sondern diese Handlung dieser Eltern stellt eine reine Körperverletzung zu Lasten ihrer eigenen Kinder dar.

    6. Die Erfahrung des Ausländeramtes geht dahin, dass so gut wie 100 Prozent solcher Auslands-Ehen zwischen sehr verschiedenen Kulturen sich entfremden und geschieden werden und dann dem
    deutschen Sozialamt zur Last fallen können. Aus diesem Grunde finden sich schließlich auch Ausländer in Deutschland, die in ihrer Ehe aus dem gleichen Kulturkreis stammen und im Falle der Not ins Heimatland zugehen können.
    Meistens fehlt aber jeder eigene Bezug zum Heimatland des jeweils anderen Heiratswilligen einer Auslandsheirat, insbesondere besteht meist nur ein Wohnsitz in einem der Regionen der beiden Heiratswilligen und für einen weiteren Wohnsitz am anderen Ort des anderen Heiratswilligen fehlt es an den finanziellen und beruflichen Möglichkeiten.

    7. Das Umfeld beider Partner einer Auslandsheirat, ganz gleich privat oder beruflich, wird zunächst alle diese Fragen stellen; die meisten Bürger wollen sich solche erklärungsbedürftigen Umstände gar nicht zumuten, sondern meiden beide Ehepartner aus einer Auslandsheirat und dies sind nicht die schlechtesten Bürger auf beiden Seiten dieser Auslandsehen; nach jeder Kenntnis bleiben nur diejenigen Bürger für einen Kontakt in diesen Auslands-Ehen übrig, die unter den gleichen Umständen zu leiden haben, und dieses Umfeld vermittelt meist das Heimatlose und Bildungslose und niemand z.B. aus der Türkei oder aus Griechenland will in der Türkei oder Griechenland mit seinen Landsleuten in Kontakt gebracht werden, die in Deutschland leben, es sei denn, er besucht einen Teil seiner Familie im Ausland mit dem aufgezeigten Schwierigkeitsgrad; die in der Türkei oder Griechenland reagieren bei einem Besuch ihrer Landsleute aus Deutschland so, als wolle man sie in große Schwierigkeiten bringen, insbesondere gilt dies in Bezug auf Bürger mit einem höheren Bildungsgrad.
    Alle andere vermeintlichen Freundlichkeiten beruhen nur auf Höflichkeiten mit dem Wunsch, den Kontakt in Zukunft zu meiden oder die so angetroffene Person wie aus einer anderen Welt für eine Weile ohne Widerholungswert zu betrachten. Mit dem höheren Alter werden beide Partner einer Auslandsheirat nur mit einem solchen Umfeld in der sogennannten Fremde zusammenkommen.

    8. Mit einer Auslandsheirat in Deutschland wird der deutsche Ehepartner auch keine Anerkennung im Heimatland seines Ehepartner erwerben; niemand dankt für eine Hilfe, gleich in welchem Sinne; der ausländische Ehepartner erscheint lediglich als Störer der Kulturen vor Ort. Der Ehepartner wird noch schlechter in beiden Kulturen behandelt werden, denn er hat das Leben seiner Familie wie auch das Leben seines ausländischen Ehepartners erschwert, wenn nicht sogar zerstört; im Hinblick auf die Kinder beider Ehepartner wird eine leicht erkennbare Verantwortungslosigkeit beiden Ehepartnern einer Auslandsheirat allseits dargestellt vorgeworfen werden.

    Meistens haben beide Ehepartner eine Ausbildung erhalten, die diese Gefahren erkennen lassen, die hier zusammengestellt sind.

    9. Vertrauensstellungen werden beide Ehepartner kaum erwerben, sei es privat oder beruflich, weil immer einer der beiden Ehepartner dem anderen Kukturkreis fremd und damit nicht vertrauenswürdig sein wird.

    10. Ein Ausländer, der seinen Partner wirklich liebt, wird niemals soweit gehen, ihn in diese aufgezeigten Schwierigkeiten zu bringen, insbesondere ihn niemals in dessen Kultur in die Nähe des oben genannten negativen Umfelds zu bringen oder in das Licht zu stellen, dass man meinen könnte, diese Person weiß nicht, was sie tut, so dass man ihr auch keine verantwortungsvolle Aufgabe in anderen Bereichen übertragen kann.
    Statt den Schwierigkeitsgrad am Beispiel eines Dritten zu sehen, insbesondere andere Lösungsvorschläge zu beachten, beginnt der Heiratswillige mit einer Heirat genau die Fehler zu begehen, die ihm von allen Seiten an allen Stellen mit mehr oder weniger krassen und drohenden Äußerungen zum Ausdruck gebracht werden.

    Viele Personen fürchten sich, bei offenen Antworten mit dem Vorwurf der so genannten Ausländerfeindlichkeit zeit-und arbeitsaufwendig belastet zu werden, dem man dadurch entgeht, dass man den beiden Heiratswilligen lediglich viel Glück in einer solchen unglücklichen Situation wünscht, deren Schwierigkeit beide Heiratswilligen nach ihrer Meinung gar nicht sehen.

    Beide Ehepartner einer Auslandsheirat wissen meistens nicht, warum sie eine Auslands-Heirat eingegangen sind, und zwar meist ohne jeden begründbaren Kontakt zu dem Land seines ausländischen Ehepartners. In diesem Bereich kann auch der Umstand der von beiden Heiratswilligen empfundenen Liebe nicht zu einer anderen Beurteilung führen.
    Erhebliche Schuld an einem solchen Desaster haben natürlich auch hier die alten westlichen Medien mit ihren Serien, die das Steckenpferd ihres noch lebensferneren Indentanten sind und die von den tatsächlichen Lebensumständen soweit entfernt sind, wie der viel gepriesene Hornochse vom Milchgeben seiner nahverwandten Kuh.
    Die Tätigkeit Dritter im Ausland hat meistens alle diese Schwierigkeiten jahrelang beiden Heiratswilligen vor Augen geführt, insbesondere den damit verbundenen Aufwand, den beide Heiratswilligen zu betreiben haben; nur eine
    sinnerfüllte Tätigkeit im Land des ausländischen Ehepartner kann für diesen Ehepartner eine positive Wendung bringen, wobei aber der Anlaß, nämlich eine Liebe zu einem Menschen aus einer anderen Kultur dieser Auslands-Tätigkeit den Anflug einer Ersatzhandlung und damit die Glaubwürdigkeit seiner beruflichen Auslandstätigkeit nehmen wird. Man kann in Ausführung einer hilfreichen und interessanten Tätigkeit den Lebenspartner in einer anderen Kultur/Region finden, aber auch dann gerät die Glaubwürdigkeit dieser Arbeit in Gefahr.

    Die öffentlich Meinung zu diesem Thema kann für den Heiratswilligen auch keine Richtschnur sein, denn diese sogenannte öffentliche Meinung
    ist nicht darauf ausgerichtet, die Menschen von unbedachten Handlungen abzuhalten, die in diese Gefahren ungewollt gekommen sind und deren Bildung und geistigen Kräfte nicht dazu ausreichen, die aufgezeigten Gefahren zu erkennen und ihnen zu widerstehen. In den alten westlichen Medien halten sich zur Zeit Personen mit dem niedrigsten Bildungstand auf, der in der BRD jemals anzutreffen war, insbesondere im Bereich der Verantwortung für eine regionale Lebensgemeinschaft, meistens Berufsabbrecher wie ein Herr Kerner, dessen geistige Leistung darin kulminiert, Chinesen in der Nähe seiner Familie nach seinem Ableben in einer Bevölkerungsdichte anzusiedeln, die die Erinnerung an ihn vollständig verblassen läßt.

    Meistens sind die Heiratswilligen einer Auslandsheirat fest in den Wirkungen der alten Medien als Vorbild verhaftet, ohne daß ihnen jemals in den Sinn kömmen würde, die Vertreter der alten Medien handeln verantwortungslos wie der Teufel im Land der Gläubigen. Fast 100% der so geschädigten Personen sind ohne Bindungen zu einer Religion oder gar Hörige der sogenannten Öffentlichkeit, vertreten durch die alten Medien.

    Dritten drängt sich sehr oft die Unfreiwilligkeit eines Handelns zu einer Heirat zwischen verschiedenen Kulturen auf und stellt die Ehepartner in einen wenig günstigen Eindruck im Land des jeweils anderen Partners.

    Eine fehlende Aufklärung in den Fällen der Auslandsheirat läßt keinen sachlichen Grund für diese Heirat erkennen, der die Auslandsheirat verständlich machen könnte. Verständlich wird eine Auslandsheirat bei demjenigen, der einen Beruf hat, dessen Ausübung mit einer aufgezeigten Heirat zwischen zwei verschiedenen Kulturen unterstützt wird, insbesondere um auf sich im beruflichen Umfeld aufmerksam zu machen; in solchen Fällen wird die Ehe je nach beruflichen Gründen wie das Kostüm auf einer Bühne gewechselt. Wer in diesem Bereich nicht offen handelt, wird erklärungsbedürftig und kommt leicht in den Verdacht, außerhalb der örtlich anzutreffenden Gesellschaft zu leben.

    Die Ausführungen lassen sich beliebig weiter fortsetzen.

    11. Die Partner aus Auslandsehen vergessen meist, daß der größte Teil aus dem Umfeld aus beiden verschiedenen Kulturen ihrer Eheschließung ihrem Zusammenleben negativ gegenüber stehen und bestimmte Personen aus diesemn Umkreis die offene Feindschaft zu der anderen Verwandtschaft der neuen Ehe suchen, was nicht nur in den alten Medien oder Politik, wie z.B. hier mal wieder nachgelesen werden kann.

    12. Alle Vermietungsunternehmen haben die Erfahrung gemacht, daß bei großen Wohneinheiten eine Mischung von Mietverhältnissen aus Mietern unterschiedlicher Kulturen eine Hausordnung nicht einzuhalten ist und die Vermietung aus der einfachsten Kontrolle geraten wird, so daß sie ihre Wohnblocks nach verschiedenen Kulturen getrennt vermieten, wie Sie hier weiter nachlesen können. Dieser Zustand ist auch im vorhandenen Bestand der Städte und Gemeinden von jedem anzutreffen und festzustellen, und zwar zur Zufriedenheit aller Mieter, denn sie leben in der Realität und nicht in den Realitätsfernen mancher Medien und Politik.

    B)Typische Fehler bei einer Auslandsheirat:
    1.Typischer Fehler Nr.1, der in der jüngeren Generation ständig gemacht wird:
    Beide Heiratswilligen kennen nicht die Regeln der Heirat in der eigenen Kultur und beachten schon gar nicht die Grundsätze der Kultur ihres heiratswilligen Partners und die meisten Beteiligten aus beiden Verwandtschaften finden das Aufeinantreffen dieser verschiedenen Kulturen in den ersten Phasen des Kennenlernens ganz interessant, fast wie ein leibhaftiger Kinobesuch und die anderen sind neutral und abwartend und die anderen sind geschockt in der Erwartung, ihre eigenen Kinder könnten ihnen als Eltern die gleichen Zumutungen in Zukunft auferlegen, mithin den gleichen Fehler begehen, wie er diesen Familienmitgliedern sogleich offen zu Tage liegt.
    a) Die Heiratswilligen üben ihre Heiratsfähigkeit in allen Bereichen einer eheähnlichen Beziehung, ohne jede Rücksichtnahme auf die Vorstellungen der anderen Beteiligten, meist ganz heimlich und stellen dann alle Beteiligten vor vollendete Tatsachen, meist unter der Verletzung von Vertrauensverhältnissen
    in dem Land, in dem sich gerade beide Heiratwilligen aufhalten, ohne zu wissen, daß sie ein Feuerwerk an Entrüstungen auf beiden Seiten entfachen, deren Trümmern ihnen dann um die eigenen Ohren fliegen, wie z.B. die Klageschrift eines der Beteiligten gegen einen der beiden Heiratswilligen gleich zu Anfang eingereicht und wie Sie es hier nachlesen können, und schon sind sie mitten drin in einem solchen Chaos einer Auslandsheirat im Rahmen unterschiedlicher Kulturen, verursacht von all denjenigen, die sich im Ausland so aufhalten, wie sie sich am Ort ihrer eigenen Heimat kaum aufzuführen wagen würden, aber alle anderen Orte in naher und ferner Umgebung ihres Heimatortes für den Sperrmüllplatz ihres unsortierten Lebens halten.

    b) Der männliche Heiratswillige stammt aus einem mit Gefahren bedachten Land und ist es gewohnt, mit den Gefahren um Leib und Leben in seinem Land umzugehen und wünscht sich, seinen Eltern seine Braut als Eroberung in der Folge seiner nicht gelungenen Erziehung vorzuführen und leistet gegenüber seiner Braut und deren Familie keine Aufklärungsarbeit, die Gefahren seines Landes seiner Braut und deren Familie zu erklären, die es gewohnt ist, in geordneten Verhältnissen zu leben und die es sich gar nicht vorstellen können, in welche Gefahren sich die Braut bei ihrer Reise begibt, auch nicht wenn ihre Eltern in Ohnmacht fallen oder gar ihre Herzschwäche gleich zum Tode führt und der männliche Heiratswillige sich in die gewünschte Beschützerrolle begibt, wie ein Operntenor auf der Bühne eines dörflichen Theaters.
    Der Vater der Braut ist Bergführer und erstattet sogleich Strafanzeige mit der verständlichen Erklärung, er würde auf eine gefährliche Bergtour auch keine Person führen, die zuvor noch nie die Berge gesehen hat, geschweige weiß, wie man eine Steilwand erklimmt; wenn er dies dennoch tun würde, würde er eine Straftat begehen und gleich im Gefängnis landen; seine Strafanzeige lesen Sie hier. Die Mutter dieser Braut sucht einen Anwalt auf und läßt eine Unterlassungsklage gegen den Bräutigam erheben, der so unerfahren ihre Tochter in eine Lebensgefahr bringt, in der die Braut abhanden oder gar umkommen könnte.

    2.Der so angegriffene Bräutigam beginnt schließlich ein Liebeslied nach dem anderen zu singen und beteuert ohne Unterbrechungen darin seine kaum glaubhafte Liebe, was den anderen Beteiligten aus beiden Verwandtschaftskreisen so auf die Nerven geht wie ein selbst ernannter leibhaftiger Liebhaber aus der ländlichen Region, aus der die verliebten und von allen geistern verlassenen Heiratwilligen nun in aller Öffentlicbhkeit entsprungen zu sein scheinen.

    3. Ein Verwandtschaftmitglied am Ort des zuständigen Standesamtes ist selbst auslandserfahren und schreibt einen Brief an die verschiedenen Behörden im Reiseland, wie auch an die Botschaft des Nachbarlandes mit der nicht schlechten Frage, ob denn die Eltern des Bräutigams tatsächlich im Gefahrenland existieren oder ob sie etwa frei erfunden worden und in Wirklichkeit im Himmel sind und der Bräutigam ein verlassener Vollwaise ist, der sich lediglich in Angesicht seiner Braut als Held aufführen möchte.

    4. Ein anderer Verwandte aus den geordneten Verhältnissen der Braut stellt ganz offen die Frage, ob es sich bei dem Bräutigam um einen Heiratsschwindler handelt, der seine Braut im Libanon verkaufen möchte oder gar an den Tod, der mit dem Institut für Organspenden verheiratet ist.

    5.Typischer Fehler 2:
    Der große Teil beider Verwandtschaften will in ihrer Kurzsichtigkeit, vernebelt von ihren alten westlichen Medien und dessen Zwillingspartner aus der noch vernebelteren Politik eine Hochzeit feiern und beginnt ungefragt mit den Vorbereitungen der Hochzeit und stürzt sich ins Fest und die Brautleute in das die Verwandtschaft vergnügende Verderben.

    6. Typischer Fehler 3:
    Niemand denkt an die Kinder beider Heiratswilligen, denn die Kinder zahlen die Zeche dieser Hochzeit und tragen an diesem Fehler ihrer Eltern ihr Leben lang, wie es eben so ist, wenn sich Menschen langweilen und ganz unvorbereitet in die Ferne schweifen.

    7. Einem der Freunde der Braut hat die glorreiche Idee, der Braut kurz vor der Abreise den Reisepaß mit Visa abhanden kommen zu lassen, einschließlich ihrer Dummheit, ihre Kreditkarte mit auf die Reise ins ungeprüfte Gefahrenland nehmen zu wollen, so daß vorerst die Reise gestoppt ist und die Zeit gekommen ist, Vernunft anzunehmen.

    8. Die Eltern der Braut haben den örtlichen Notar aufgesucht, um ihre testamentarischen Verfügungen den neuen Umständen anzupassen, wie es z.B. an einem Beispiel einer Vereinbarung zu bestellten Grundschulden und zu einem dazu passenden Testament anschaulich vorgeführt werden. Der Bergführer bestellt z.B. zu Gunsten seiner Ehefrau auf seine Hausgrundstücke Grundschulden in einer solchen Höhe, dass sein Eigentum so hoch belastet ist, daß eine weitere Belastung seines Vermögens auf Verlangen Dritter wertlos ist, wonach er sich mit seiner Ehefrau und seinen Grundschulden ins Ausland begeben kann.
    9. Der Anwalt der Mutter der Braut weist in einem Schreiben an die Braut daraufhin, daß
    die Braut sich mit der Heirat zu verpflichten habe, für alle Schulden aufzukommen, die ihr Bräutigam gegenüber dem Staat, auf dessen Staatsgebiet er seine Heirat inszenieren ließ und sein Recht auf Aufenthalt erworben hat,
    veranlaßt, wie z.B. Sozialhilfe zu empfangen und sich krank ins Krankenhaus im Heimatland seiner Braut zu begeben. Nach Verlust der Reisedokumente weist sie ihren Bräutigam daraufhin, daß sie diese Erklärung zu ihrer Haftung nicht abgeben wird, denn sie weiß auch, daß ihr Bräutigam sofort außer Landes verwiesen wird, wenn sie diese Haftung für ihren Bräutigam nicht übernimmt bzw. widerruft, insbesondere wenn der Bräutigam auf ihre Kostenübernahme außer Landes gepflogen wird, was der Anwalt dieser gut vertretenen Mutter mit einem Empfangsbekenntnis versehen zur Bestätigung auf die Reise der Zustellung seiner Aufklärung verdeutlicht.


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